Förderrechner
Geben Sie die Eckdaten Ihres Projekts ein – der Rechner ermittelt Ihren maximalen Förderbetrag und prüft die De-minimis-Grenze.
Grundlage der Förderberechnung
5 WE
150
Max. 100.000 € pro WE anrechenbar
€
Alle Beihilfen aus inländischen Programmen der letzten 3 Jahre
€
📊 Berechnetes Ergebnis
–
Maximaler Zuschuss (Schätzung)
Förderfähige Ausgaben (WE-Cap)
–
Zuschuss (30%)
–
De-minimis-Verbrauch bisher
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De-minimis-Rest verfügbar
–
De-minimis-Cap (300.000 €)
–
→ Wirksamer Förderbetrag
–
Förderfähige Kosten
Welche Ausgaben sind anrechenbar? Wählen Sie die relevanten Kostenarten für Ihr Projekt. Energetische Sanierungsmaßnahmen werden gesondert über BEG WG gefördert.
💡 Hinweis: Die förderfähigen Ausgaben sind auf 100.000 € pro neu entstehender Wohneinheit gedeckelt. Energetische Sanierungskosten sind nicht über dieses Programm, sondern über die BEG Wohngebäude (BEG WG) förderfähig.
Antragscheckliste
Schritt-für-Schritt-Leitfaden von der Prüfung bis zur Bestätigung nach Fertigstellung.
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Programm-Details
Wichtigste Fakten zum KfW-Programm 266 im Überblick – Förderkonditionen, Antragsberechtigung und Kombinierbarkeit.
Förderkonditionen
Bis zu 30% Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben
Maximal 100.000 € förderfähige Ausgaben pro neu entstehender Wohneinheit
Bemessungsgrundlage: Anzahl der durch den Umbau entstehenden Wohneinheiten
Gültig: 1. Juli 2026 – 31. Dezember 2026
Wer darf beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Freiberuflich Tätige
Natürliche Personen als Vermieter
Gemeinnützige Organisationen
Kommunen und kommunale Betriebe
Zweckbindung: Mindestens 10 Jahre Wohnnutzung nach Abschluss
Antragsprozess
Antrag vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank stellen
Zusage abwarten, dann erst beginnen
Energieeffizienz-Experte (EEE) zwingend erforderlich
Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Antragstellung
Bestätigung nach Durchführung (BnD) spätestens 54 Monate nach Zusage
Umfang und Höhe der Förderung werden vom BMWSB im Einvernehmen mit der KfW festgelegt
De-minimis (EU-Beihilferecht)
Für Unternehmen: Gesamtbetrag aller De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von 3 Jahren 300.000 € nicht übersteigen
Gilt unabhängig davon, aus welchen inländischen Förderprogrammen die Beihilfen stammen
Kumulierung (Art. 5) und Überwachung/Berichterstattung (Art. 6) zu beachten
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
✓ Andere Fördermittel
Kombination mit anderen Krediten, Zulagen oder Zuschüssen möglich, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.
✓ BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude)
Kombination mit BEG ausdrücklich möglich. Energetische Sanierungsmaßnahmen werden jedoch über BEG Wohngebäude (BEG WG) – nicht über dieses Programm – gefördert.
✗ § 35a EStG (Steuerermäßigung)
Keine Kombination mit der steuerlichen Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen. Antragsteller müssen bestätigen, dass kein entsprechender Steuerantrag gestellt wurde oder wird.
⚠ De-minimis (Unternehmen)
Bei Zuschüssen an Unternehmen sind die Anforderungen der De-minimis-Verordnung einzuhalten – insbesondere zur Kumulierung (Art. 5) sowie zur Überwachung und Berichterstattung (Art. 6).